Startseite * Bundestagswahlen * Landtagswahlen * Kommunalwahlen * Volksentscheide * Bundesrat * Kontakt: homepage at wahlergebnisse.info * Impressum

 

Europäisches Parlament

Wahlen Themen

Sitzverteilung

Bundespräsident

Wahlleiter

Österreich

wahlrechtsreform2023.de

Weblog

 

Wahlen Themen...

Ausblick auf das Wahljahr 2021

 

Während es 2020 eher weniger Wahlen gab, wird 2021 wieder ein richtiges Wahljahr: Es finden fünf Landtagswahlen, eine Abgeordnetenhauswahl, zwei Kommunalwahlen und die Bundestagswahl statt!

Neben der Abgeordnetenhauswahl in Berlin (26.09.2021) werden in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz (beide 14.03.2021), Thüringen (25.04.2021), Sachsen-Anhalt (06.06.2021) und Mecklenburg-Vorpommern (26.09.2021) die Landtage neu bestimmt. In Thüringen kommt es dabei zu einer vorgezogenen Neuwahl, weil die Landtagswahl im Herbst 2019 kein Ergebnis brachte, das eine dauerhafte Regierungsbildung ermöglichte. Alle weiteren Wahlen finden regulär statt.

Kommunalwahlen bestimmen in Hessen (14.03.2021) und Niedersachsen (12.09.2021) die neuen Kommunalparlamente.

Zusammen mit den Landtags- beziehungsweise Abgeordnetenhauswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin schließt die Bundestagswahl am 26.09.2021 das Wahljahr 2021 ab. Praktisch alle Urnengänge auf Länderebene zuvor dürften als Stimmungstests für die Bundestagswahl gewertet werden. Spannend dürften die Bundestagswahlen auch deshalb werden, weil Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigt hat, nicht erneut für eine Kanzlerschaft zur Verfügung zu stehen. Dabei sollte indes nicht vergessen werden, daß die Bundestagswahl eine Wahl des Parlamentes ist, nicht etwa der Regierung. Gleichwohl wäre es naiv zu glauben, daß Personalien keine Rolle spielten.

Spannend kann die Bundestagswahl auch einem weiteren Grund werden, denn gegen die jüngste Wahlrechtsreform wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt, die noch vor der Bundestagswahl entschieden werden dürfte. Somit besteht die Möglichkeit, daß entgegen des Beschlusses der großen Koalition die Wahl 2021 noch einmal nach dem Wahlrecht der Bundestagswahl 2017 entschieden werden könnte. Durch die Verfassungsklage angegriffen wird insbesondere die Möglichkeit, drei ausgleichslose Überhangmandate entstehen zu lassen, die in der Tat quer zum Grundgedanken des bundesdeutschen Verhältniswahlrechts stehen und absehbar einen Mandatsbonus für die CDU/CSU darstellen können. Zugleich ist durch diese Maßnahme eine Verkleinerung des Bundestages nicht zu erwarten, so daß es hierfür auch an einer Rechtfertigung fehlen dürfte.

Insgesamt steht uns somit politisch ein spannendes Jahr bevor.

© Udo Ehrich 31.12.2020