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Kurzbewertung des Wahlergebnisses 2005

 

Die Bundestagswahl 2005 hat zu einem unübersichtlichen Ergebnis geführt. Zugleich präsentiert sich das Ergebnis als ein großes Debakel für die Meinungsforschungsinstitute, die alle der CDU/CSU ein Ergebnis von über 40% vorhergesagt haben.

CDU/CSU und SPD haben im Vergleich zu 2002 Einbußen hinnehmen müssen. Offensichtlich haben viele Wähler/innen der CDU/CSU mit ihrer Zweitstimme die FDP stärken wollen, um eine große Koalition zu verhindern. Auch wenn man dies zugrunde legt, muß man feststellen, daß der Anteil der Stimmen für das Lager von CDU/CSU und FDP für einen Regierungswechsel von rot-grün nach schwarz-gelb nicht ausgereicht hat.

Statt dessen besteht eine rechnerische Mehrheit für das Lager aus SPD, Grüne und Linke., die sich zur Zeit jedoch politisch nicht umsetzen läßt. Aus diesen Gründen, und weil weitere Alternativen wie zum Beispiel die sogenannte »Schwampel« oder auch »Jamaika-Koalition«, also eine Koalition aus CDU/CSU, FDP und Grünen, sich politisch nicht umsetzen lassen, ist die große Koalition die wahrscheinlichste Konstellation. Auch eine Koalition aus SPD, FDP und Grünen wurde von den verantwortlichen Politikern abgelehnt.

Markante Zugewinne bei der Bundestagswahl 2005 konnte vor allem die Linke. und die FDP verbuchen, wobei es sich bei der FDP wesentlich um Leihstimmen von CDU-Wählern handeln dürfte, dies legen auch die Ergebnisse der Wahlforschung nahe.

Vorgeschichte

Zur Bundestagswahl im Jahr 2005 kam es, weil Bundeskanzler Gerhard Schröder eine umstrittene Vertrauensfrage im Bundestag stellte, die er, wie von ihm gewünscht, verlor. Bundespräsident Horst Köhler löste daraufhin den Bundestag auf, und das Verfassungsgericht wies ebenso die Klagen der Abgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) gegen diese Art der Auflösung des Bundestages zurück. Seit dem wird in den Medien auch wieder verstärkt ein Selbstauflösungsrecht für den Bundestag diskutiert.

Zur Entscheidung für die Vertrauensfrage durch Bundeskanzler Schröder kam es nachdem rot-grün bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen im Mai 2005 eine Wahlniederlage erlitt, und die CDU zusammen mit der FDP die Mehrheit erreichen konnte. Das umstrittene Neuwahl-Manöver des Bundeskanzlers wurde politisch von allen Parteien unterstützt, von den Grünen nach anfänglichen Vorbehalten.

Wahlkreis 160 Dresden I

Im Vorfeld der Bundestagswahl verstarb im Wahlkreis 160 Dresden I die Direktkandidatin der NPD. Auf der Grundlage des geltenden Wahlrechtes entschieden die zuständigen Wahlleiter, daß im Wahlkreis 160 Dresden I die Bundestagswahl verschoben wird. In den anderen 298 Wahlkreisen wurde am 18. September 2005 gewählt, im Wahlkreis 160 Dresden I wurde die Wahl am 2. October 2005 nachgeholt.

In den Medien wurde in der Folge auf diese Entscheidung die Frage diskutiert, ob das Wahlergebnis aus der Wahl am 18. September 2005 bis zur Entscheidung im Wahlkreis 160 Dresden I geheimgehalten werden sollte, oder ob das erste vorläufige Wahlergebnis bereits am Abend des 18. September 2005 verkündet werden sollte. Der Bundeswahlleiter entschied sich entlang der Rechtslage für die Verkündung des ersten vorläufigen Ergebnisses am Abend des 18. September 2005.

Dies löste das Problem aus, daß im Wahlkreis 160 Dresden I in Kenntnis des vorläufigen Ergebnisses aus den anderen 298 Wahlkreisen gewählt wurde. Entsprechend ist dieses Ergebnis beeinflußt, zumal auch die Parteien ihre Strategie auf die Berechnungen und Schlußfolgerungen für das Bundesergebnis ausrichteten. Durch verschiedene Besonderheiten im Bundeswahlrecht hätte die CDU ein Mandat verloren, wenn sie im Wahlkreis 160 Dresden I mehr als ca. 41 000 Stimmen erzielt hätte. Die Wahlempfehlung, die sich daraus ergab, und die sich offensichtlich auch umsetze, war, die Zweitstimmen anders zu vergeben, in diesem Falle profitierte die FDP davon, die bei den Zweitstimmen im Wahlkreis 160 Dresden I nahezu 17% erreichte, während die CDU das Direktmandat holte.

In Frage steht, ob es sich bei dieser Entscheidung, im Wahlkreis 160 Dresden I in Kenntnis der Ergebnisse aus den anderen Wahlkreisen wählen zu lassen, um ein demokratietheorisch verantwortbaren Vorgang handelt, und ob nicht die Gleichheit der Stimmen durch diesen Vorgang in Frage gestellt ist. Die NPD, wegen derer Kandidatin die Wahl im Wahlkreis 160 Dresden I später stattfand, blieb sowohl bei den Erst- als auch bei den Zweitstimmen unter 3%.

Schlußfolgerungen für das Wahlrecht

Inzwischen wird auch in den Parteien die Möglichkeit diskutiert, künftig Ersatzkandidaten für die Direktmandate aufzustellen, die zum Zuge kommen, wenn der Direktkandidat bis zur Wahl an der Ausübung seiner Kandidatur gehindert ist. Dies hätte zur Folge, daß der Ersatzkandidat nachrücken kann und die Wahl im Wahlkreis nicht verschoben werden müßte, so wie es bei dieser Bundestagswahl der Fall war. Dies wäre eine sinnvolle Ergänzung des Wahlrechtes, die solche Vorkommnisse für künftige Wahlen ausschließen würde.

Auf der Seite wahlrecht.de werden von den Betreibern indes die Besonderheiten des deutschen Wahlrechtes kritisiert und deren Abschaffung gefordert. Hier wird festgestellt, daß das Dresdner Ergebnis eine Folge der negativen Stimmgewichtung ist, und daß die Dresdner im Wahlkreis 160 im Gegensatz zum Rest der Republik im Bewußtsein dieser Besonderheiten gewählt haben. wahlrecht.de hebt hervor, daß sie es waren, die durch Aufklärung verhindert haben, daß die CDU ein Mandat verliert.

wahlergebnisse.info teilt diese Position nicht. Die Erwägung, daß der CDU-Abgeordnete Caeser sein Mandat aufgrund der Nachwahl in Dresden wieder verloren hat, und das Mandat statt dessen ins Saarland wanderte, ist eine Folge dessen, daß das Wahlergebnis für die anderen 298 Wahlkreise bereits vor der Abstimmung im Wahlkreis 160 Dresden I verkündet wurde. Hätte Dresden I zusammen mit den anderen Wahlkreisen gewählt, hätte es solche Erwägungen nicht gegeben, weil das Wahlergebnis, so wie es jetzt feststeht, direkt am Wahlabend des 18. September 2005 verkündet worden wäre.

Es ist logisch, daß sich die Zusammensetzung des Bundestages ändert, wenn einzelne Wahlkreise herausgerechnet werden. Dies könnte man praktisch mit jedem der 299 Wahlkreise machen und nachschauen, wie sich die Zusammensetzung des Bundestages verändert, wenn dieser oder jener Wahlkreis nicht einbezogen wird. Daß es hier zu einer für alle sichtbaren Verschiebung bei den Mandaten gekommen ist, liegt darin begründet, daß das Ergebnis der 298 Wahlkreise um das des Wahlkreises 160 Dresden I für alle sichtbar ergänzt wurde.

Die Berechnung der Sitze im Bundestag wurde zunächst vollständig auf 298 Wahlkreise gestützt und dann ergänzt. Dies ist ein weiteres Element der Frage, ob es sinnvoll war, das vorläufige Wahlergebnis für die 298 Wahlkreise vor der Wahl in Dresden zu veröffentlichen. Wäre das Bundestagswahlergebnis als Ganzes nach der Wahl in Dresden I veröffentlicht worden, wäre die Diskussion um mögliche Besonderheiten im deutschen Wahlrecht allenfalls in Fachkreisen geführt worden.

Als Schlußfolgerung läßt sich sagen, daß die vordringliche Wahlrechtsänderung, die jetzt als Ergebnis aus diesem Vorgang anstehen sollte, sicherstellen muß, daß es solche Nachwahlen in dieser Form nicht mehr gibt. Die von Parlamentariern diskutierte Regelung der Nachrücker für Direktkandidaten weist in die richtige Richtung. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, daß plötzlicher Tod oder andere Hinderungsgründe für einen Direktkandidaten nicht noch einmal zu der absurden Situation führen, daß in einem Wahlkreis in Kenntnis der Ergebnisse aus den restlichen 298 Wahlkreisen gewählt wird.

© Udo Ehrich 10.10.2005