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Präferenzwahlsystem bei den Erststimmen in der personalisierten Verhältniswahl

Die Bundestagswahl 2017 führte zu einer erheblichen Vergrößerung des Bundestages. Umfaßte das Parlament nach der Bundestagswahl 2013 noch 631 Sitze, wuchs der Bundestag bei der Wahl im September 2017 auf 709 Sitze an. Damit ist er gegenwärtig der größte Bundestag der Geschichte. Der eine oder andere Kommentator sieht hierin ein Problem, wenngleich die Größe des Parlaments bezogen auf die Bevölkerungszahl der Bundesrepublik grundsätzlich nicht problematisch ist. Jedoch sollen in der Öffentlichkeit Vergleiche mit dem Volkskongreß in China dem gegenwärtigen Bundestag zumindest einen Teil der Legitimation entziehen.

Das vermeintliche Problem entsteht durch sogenannte »Überhangmandate«. Diese Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Seit der Bundestagswahl 2013 werden diese Überhangmandate ausgeglichen, so daß diese nicht mehr das eigentliche Wahlergebnis verzerren können, welches durch die Zweitstimmen im Rahmen der Verhältniswahl entschieden wird. Je mehr Überhangmandate gewonnen werden, desto mehr Ausgleichsmandate werden zugeteilt und je größer wird der Bundestag. Daß eine solche Änderung des Wahlrechts überhaupt durchgesetzt wurde, geht auf mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zurück, die anläßlich des inversen Erfolgswertes (auch: negatives Stimmgewicht) ergingen. Dieser Effekt führte dazu, daß Wählerinnen ihrer Partei schaden konnten, wenn sie sie wählten. Solche widersinnigen Effekte verstoßen nach (richtiger) Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gegen die verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätze.

Der neue Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble drängt indes auf eine Reform des Wahlrechts noch in dieser (19.) Wahlperiode. Anläufe und Vorschläge gab es auch bereits in der Vergangenheit, so vom ehemaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, der vorschlug, den Bundestag auf 630 Sitze zu begrenzen und die darüber hinausgehenden Überhangmandate nicht auszugleichen. Gegenwärtig würde von einer solchen Reform vor allem die CDU profitieren.

Die politische Lage ist gegenwärtig ausgesprochen günstig für die Entstehung von Überhangmandate. Während in früheren Zeiten die stärkste Partei sowohl bei den Erst- als auch bei den Zweitstimmen deutlich stärker war als die nächstplatzierte, bewegen sich die Parteien bei den letzten Wahlen in einem Rahmen von um die 30 -35% und 10 - 20% der Wähler/innenstimmen. Gewinnt in dieser Situation eine Partei, die nach Zweitstimmen um die 33% liegt, nun zahlreiche Direktmandate, wie es bei der Bundestagswahl 2017 bei der CDU der Fall war, entstehen besonders viele Überhangmandate, die besonders viele Ausgleichmandate nach sich ziehen. Weil die CDU auch viele Direktmandate mit einem Stimmenanteil von deutlich unter 50% gewonnen hat, entstand nun das besagte Problem. Auch wenn in manchen Wahlkreisen die Kandidaten von SPD, Grüne und Linkspartei zusammen mehr Stimmen hatten als jene von CDU und FDP, gewann die CDU das Direktmandat, weil bei der Wahl der Direktkandidaten jener das Mandat erhält, der die meisten Stimmen, nicht notwendiger Weise aber die absolute Mehrheit hat.

Abhilfe kann hier die Einführung des Präferenzwahlsystems bei der Erststimme schaffen. Bei diesem Wahlsystem können die Wähler/innen mehrere Präferenzen auf verschiedene Kandidat/innen verteilen, statt mit ihrer Stimme nur einen Kandidaten zu wählen. Letzteres führt teilweise zu taktischen Überlegungen, teilweise aber auch dazu, daß ein politisches Lager im Wahlkreis zwar die Mehrheit hat, das andere Lager jedoch das Direktmandat gewinnt.

Im Rahmen der Präferenzwahl können die Wähler/innen mehrere Präferenzen auf die verschiedenen Kandidat/innen der Parteien verteilen. Sie können somit eine Reihenfolge festlegen, nach der die Stimme gegebenenfalls auf andere Kandidat/innen übergehen kann, wenn der erstpräferierte Kandidat bei der Auszählung unterliegt. So könnte ein/e Wähler/in der Linkspartei seine erste Präferenz dem Kandidaten der Linkspartei, seine zweite Präferenz der Kandidatin der Grünen und die dritte Präferenz dem Kandidaten der SPD geben. Fliegt nun bei den Zählrunden der Kandidat der Linkspartei heraus, wandert die Präferenz an die Kandidatin der Grünen. Fliegt diese bei einer weiteren Zählrunde heraus, geht die Stimme an den Kandidaten der SPD.

Denn bei der Auszählung der Erststimmen würde es so viele Zählrunde wie Kandidat/innen geben. Bei jeder Zählrunde fliegt der oder die Kandidat/in mit den jeweils wenigsten Stimmen heraus und die verbleibenden Präferenzen der Wahlzettel werden auf die nächstpräferierten Kandidat/innen verteilt. Hat also Kandidat A 15423 Stimmen, Kandidat B 19823 Stimmen, Kandidat C 9820 Stimmen und Kandidat D 14182 Stimmen, würde Kandidat C die Runde verlassen. Die nachgeordneten Präferenzen werden je nach festgelegter Reihenfolge auf die verbleibenden Kandidat/innen verteilt, bis am Ende nur ein Kandidat übrig bleibt.

Auf diesem Weg können die Lager bei der Erststimme besser abgebildet werden und es würde künftig vermieden, daß Direktkandidaten mit 28% Stimmenanteil einen Wahlkreis gewinnen. Weil bei der Präferenzwahl der oder die gewählte Kandidat/in über eine höhere Zahl von Präferenzen verfügen würde, stiege auch deren Legitimation. Insbesondere jedoch würde eine solche Änderung des Wahlsystems dazu führen, daß weniger oder gar keine Überhangmandate entstehen, weshalb auch der Mandatsausgleich kleiner oder ganz entfallen würde. Es wäre ein erheblich kleinerer Eingriff in das Wahlrecht und würde legitimatorisch fragwürdige Lösungen wie die Duldung ausgleichsloser Überhangmandate oder gar die Entziehung von Mandaten direkt gewählter Abgeordneter vermieden.

© Udo Ehrich 21. Mai 2018

Mehr zum Präferenzwahlsystem und eine Modellrechnung befindet sich im Buch: Ehrich, Udo: »Wahlen? Welche Reformen braucht das Wahlrecht?«

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