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Themen zu Wahlen

Ausblick auf das Wahljahr 2021

2020 war ein Jahr mit wenig Urnengängen. Im Gegensatz dazu finden im Jahr 2021 mehrere Landtagswahlen und eine richtungsweisende Bundestagswahl statt.

 

Norbert Lammerts Wahlrechtsvorschlag

Mit einem eigenen Vorschlag zur erneuten Reform des Wahlrechts will Norbert Lammert die Diskussion um dieses Thema erneut anstoßen. Bei genauem Hinsehen steht jedoch vor allem ein altes Herzensanliegen der CDU/CSU als wesentliches Ziel dieses Vorschlags im Vordergrund, nämlich der Erhalt ausgleichsloser Überhangmandate.

 

Präferenzwahlsystem bei den Erststimmen in der personalisierten Verhältniswahl

Obwohl mit der Wahlrechtsreform von 2012/13 grundsätzliche Probleme im Wahlrecht behoben wurden, verbleiben nach wie vor ungelöste Probleme. Der Ausgleich der Überhangmandate stellt zwar das eigentliche Wahlsystem und damit den Willen der Wähler/innen her, birgt aber dennoch die Möglichkeit einer erheblichen Vergrößerung des Parlaments. Nach wie vor besteht ohnehin das Problem einer mangelnden Legitimation der direkt gewählten Kandidaten, die nur ein knappes Drittel der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen können. Das Präferenzwahlsystem könnte Abhilfe schaffen. In diesem Beitrag wird die Funktionsweise erklärt und eine Auszählung nach diesem Wahlsystem simuliert.

 

Negatives Stimmgewicht und »Grabenwahlsystem«

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muß das Wahlrecht reformiert werden um die »negative Stimmgewichtung« künftig zu vermeiden. Verschiedene Vorschläge liegen auf dem Tisch, wobei insbesondere das »Grabenwahlsystem« das Problem der mangelnden Repräsentation des Wähler/innenwillens verschärfen würde.

 

Nordrhein-Westfalens bundespolitische Bedeutung

Auch wenn es insbesondere die Landespolitiker nicht gerne sehen: Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hat auch eine tiefgreifende bundespolitische Bedeutung: Sie kann die Gewichte im Bundesrat nachhaltig verschieben wie kaum eine andere Wahl in den nächsten 12 Monaten.

 

Überhangmandate in Nordrhein-Westfalen

Überhangmandate werden auch im Vorfeld der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen diskutiert. Eine Besonderheit im nordrhein-westfälischen Wahlrecht könnte dazu führen, daß der nächste Landtag besonders groß wird.

 

Kurzanalyse Bundestagswahl 2009

Die Überhangmandate standen im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion besonders kurz vor der Bundestagswahl. Entgegen zahlreicher Prognosen hing jedoch auch diesmal die Mehrheit für die Regierungsbildung nicht von Überhangmandaten ab. Indes zeigte die Landtagswahl in Schleswig-Holstein, welche zentralen Probleme durch einen halbherzigen Ausgleich von Überhangmandaten entstehen können.

 

Überhangregierung

Im Vorfeld der Wahl wird wieder zunehmend die Möglichkeit diskutiert, daß eine schwarz-gelbe Regierung ihre Mehrheit durch Überhangmandate erreichen könnte. Theoretisch oder rechnerisch wäre eine solche Mehrheitsbildung durchaus möglich, aber die Wahrscheinlichkeit, daß sich diese Möglichkeit realisiert, ist eher gering.

 

Diskussion um Stichwahl wird fortgesetzt

Auch nach der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen wird die Diskussion um die Stichwahl fortgesetzt. Während die Initiative »Mehr Demokratie« die mangelnde Legitimation der gewählten Kandidat/innen beklagt, die ins Amt kamen ohne die absolute Mehrheit zu erreichen, verteidigte Landesinnenminister Wolf (FDP) die Abschaffung der Stichwahl und führt einen irreführenden Vergleich mit der Mehrheitswahl bei Direktkandidaten für Parlamente an.

 

NRW: Oberbürgermeister-/Landratswahl ohne Stichwahl

Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat ausgiebig das Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen geändert. Neben der Einführung eines Zweitstimmensystems bei der Landtagswahl hat die Landesregierung die Stichwahl bei den Wahlen zu den Oberbürgermeistern und Landräten abgeschafft, was legitimatorische Fragen für die gewählten Kandidaten aufwirft, die keine absolute Mehrheit auf sich vereinen konnten.

 

Kurzbewertung des Wahlergebnisses zur Bundestagswahl 2005

Die Bundestagswahlen 2005 brachten eine Debatte über das Wahlrecht mit sich. Ausgangspunkt war der Umstand, daß die Wähler/innen im Wahlkreis 160 Dresden I bei ihrem Urnengang bereits das Ergebnis aus den weiteren 298 Wahlkreisen kannten und dieser Umstand dazu führte, daß auch die Parteien entsprechende Ratschläge zum taktischen Wahlverhalten gaben.