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Norbert Lammerts Wahlrechtsvorschlag

 

Um die Wahlrechtsreform-Diskussion wieder in Gang zu bringen, veröffentlichte Norbert Lammert vor einiger Zeit einen eigenen Wahlrechtsvorschlag, mit dem er die Größe des Bundestages begrenzen möchte. Wesentliche Eckpunkte seines Vorschlages sind die Aufnahme der personalisierten Verhältniswahl in die Verfassung und die Deckelung der Ausgleichsmandate, wobei über die Deckelung hinaus bestehende Überhangmandate gewährt, dabei nicht ausgeglichen werden sollen.

Dieser Wahlrechtsvorschlag liegt bei der gegenwärtigen Umfragelage vor allem im Interesse der CDU/CSU, denn voraussichtlich sind die Unionsparteien die einzigen, die von einer solchen Regelung profitieren könnten.

Welche Ziele verfolgt Lammert mit seinem Wahlrechtsvorschlag? Durch die Aufnahme der personalisierten Verhältniswahl in die Verfassung will der Bundestagspräsident erreichen, daß der Grundsatz der Gleichheit der Wahl durch die Verfassungsentscheidung für die personalisierte Verhältniswahl begrenzt wird (vgl. Lammert 2016, S. 2). Nach Lammerts Vorstellungen müßte sich dann bei künftigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht die Reichweite der Gleichheit der Wahl an den Möglichkeiten der personalisierten Verhältniswahl messen lassen und gegebenenfalls eingeschränkt werden, weil sein Vorschlag im Ergebnis nicht nur zu ausgleichslosen Überhangmandaten, sondern auch zu einer Wiederauferstehung des inversen Erfolgswertes führen kann. Wegen des inversen Erfolgswertes, also des Effektes, daß eine Stimmabgabe für eine Partei dieser schaden kann, war 2008 das bestehende Wahlrecht durch das Bundesverfassungsgericht verworfen worden.

Die Begrenzung der Ausgleichsmandate für Überhangmandate ist legitmatorisch problematisch und stellt einen Bruch im Wahlrechtssystem des Verhältniswahlrechts dar. In Schleswig-Holstein waren die Ausgleichsmandate bis zur Landtagswahl 2009 ebenfalls begrenzt. Dies führte dazu, daß es nicht zum kompletten Ausgleich aller Überhangmandate der CDU kam, und diese Besonderheit im Wahlrecht dazu führte, daß CDU und FDP im Landtag von Schleswig-Holstein eine Mehrheit der Mandate hatte und die Regierung bilden konnte, obwohl sie bei der Landtagswahl auf weniger Zweitstimmen kamen als die Landtagsopposition. Eine solche Situation könnte auch bei einer Begrenzung der Ausgleichsmandate im Bund entstehen. Es würde somit eine Regierung gebildet, die nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei der Wahl hinter sich gebracht hätte.

Ohnehin sind ausgleichslose Überhangmandate eine Störung des Wahlergebnisses, weil die personalisierte Verhältniswahl der Bundesrepublik den Direktmandaten keine gestalterische Bedeutung hinsichtlich des Wahlergebnisses zumißt. Die Sitzverteilung richtet sich gesetzlich nach der Anzahl der Zweitstimmen. Ausdruck dieses Umstandes ist, daß die Direktmandate zunächst zugeteilt werden und die dann noch leeren Sitze aus den Landeslisten aufgefüllt werden. Der Wahlrechtsgesetzgeber hatte somit vor Augen, daß allein die Zweitstimmen über die Sitzverteilung entscheiden, und die Direktmandate hier keine Rolle spielen. Direktmandate kommen hinsichtlich der Mehrheitsverteilung im Bundestag auch erst dann zum Tragen, wenn sie in der Form der Überhangmandate auftreten, die das Ergebnis verzerren. Gegenwärtig ist die CDU/CSU die einzige Partei, die diesen Effekt bei Bundestagswahlen erhalten will. Somit geht auch der Wahlrechtsvorschlag Norbert Lammerts in diese Richtung.

Statt zu versuchen, sich die möglichen Vorteile ausgleichsloser Überhangmandate zu sichern, sollte sich die CDU/CSU von dieser Idee verabschieden und nach Möglichkeiten suchen, die Entstehung von Überhangmandaten im Vorfeld der Auszählung zu verhindern. Eine Möglichkeit wäre die Einführung der Präferenzwahl für die Erststimmen, wie sie auch im Buch »Wahlen?« vorgeschlagen wird (siehe auch wahlergebnisse.info). Hier könnten die Wähler/innen mehrere Kandidaten in einer bestimmten Reihenfolge wählen, was dazu führen würde, daß der am Ende gewählte Kandidat ein politisches Lager und nicht nur die Anhänger der eigenen Partei hinter sich hätte. Denn zu den Hauptentstehungsgründen für Überhangmandate zählt die Entwicklung des Parteiensystems, welches ermöglicht, daß eine Partei in mehreren Bundesländern bereits alle Direktmandate gewinnen kann, obwohl sie mit ca. 30% nur knapp über den Mitbewerbern liegt. Die Einführung des Präferenzwahlsystems könnte die Effekte dieser Entwicklung neutralisieren.

© Udo Ehrich, 05.10.2016